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   VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19.A   

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https://dejure.org/2021,35340
VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19.A (https://dejure.org/2021,35340)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17.08.2021 - 6 K 778/19.A (https://dejure.org/2021,35340)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17. August 2021 - 6 K 778/19.A (https://dejure.org/2021,35340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 113 Abs 5 S 1; AsylG, § 77 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 1; GG, Art 16a Abs 1; AsylG, § 4
    Russische Föderation: Bescheid der Beklagten rechtmäßig.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19
    Vom Schutzbereich der in § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG gere gelten Religionsfreiheit ist demnach nicht nur die Freiheit des Schutzsuchenden umfasst, sei nen Glauben im privaten Rahmen zu praktizieren, sondern auch seine Freiheit, diesen Glau ben öffentlich zu leben (vgl. EuGH, Urt. v. 5.9.2012 - C-71/11 und C-99/11 -, juris Rn. 63; BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 -, Beck Rn. 28 f.).

    religiösen Praxis des einzelnen Gläubigen an, auch wenn die Befolgung einer solchen religiö sen Praxis nicht von zentraler Bedeutung für die betreffende Glaubensgemeinschaft ist (vgl. EuGH, Urt. v. 5.9.2012 - C-71/11 und C-99/11 juris 65 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 Beck Rn. 28 f.).

    Angesichts dieser Si tuation sind weit weniger als 1 % der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation von staat­ lichen Maßnahmen betroffen, sodass die Verfolgungsprognose für die Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation nicht aufgrund einer vereinfachten Betrachtung (vgl. VG Trier, Urt. v. 13.11.2018 - 1 K 318/18.TR - , Informationsverbund Asyl & Migration, Ziffer 3.b.bb), sondern nur anhand einer qualifizierten Betrachtung - also auch unter Betrachtung der speziellen Si tuation des Asylbewerbers - vorgenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - , Beck Rn. 32).

  • VG Trier, 13.11.2018 - 1 K 318/18

    Russische Föderation, Zeugen Jehovas, Gruppenverfolgung, Einzelverfolgung wegen

    Auszug aus VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19
    Nach den Informationen über das SOVA Center (Soviet an Post Soviet Politics Society 77) sowie nach HRW (Human Rights Watch) seien diese einem sehr hohen Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt und würden auch Gefängnisstrafen erhalten (vgl. VG Dresden, Urt. v. 26.7.2019 - 1 K 810/19.A -, juris Rn. 25 im Einzelfall gefahrerhöhend herausgehobene oder besonders aktive Stellung in der Gemeinschaft als Ältester; VG Trier, Urt. v. 13.11.2018 - 1 K 318/18.TR -, Informationsver bund Asyl & Migration Ziffer 3.b.cc; im Einzelfall für besonders exponierte Stellung wie den Gemeindeältesten; VG Augsburg, Urt. v. 10.5.2019 - Au 2 K 19.30587 -, juris Rn. 40, 64 für 7.

    Angesichts dieser Si tuation sind weit weniger als 1 % der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation von staat­ lichen Maßnahmen betroffen, sodass die Verfolgungsprognose für die Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation nicht aufgrund einer vereinfachten Betrachtung (vgl. VG Trier, Urt. v. 13.11.2018 - 1 K 318/18.TR - , Informationsverbund Asyl & Migration, Ziffer 3.b.bb), sondern nur anhand einer qualifizierten Betrachtung - also auch unter Betrachtung der speziellen Si tuation des Asylbewerbers - vorgenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - , Beck Rn. 32).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19
    Vom Schutzbereich der in § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG gere gelten Religionsfreiheit ist demnach nicht nur die Freiheit des Schutzsuchenden umfasst, sei nen Glauben im privaten Rahmen zu praktizieren, sondern auch seine Freiheit, diesen Glau ben öffentlich zu leben (vgl. EuGH, Urt. v. 5.9.2012 - C-71/11 und C-99/11 -, juris Rn. 63; BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 -, Beck Rn. 28 f.).

    religiösen Praxis des einzelnen Gläubigen an, auch wenn die Befolgung einer solchen religiö sen Praxis nicht von zentraler Bedeutung für die betreffende Glaubensgemeinschaft ist (vgl. EuGH, Urt. v. 5.9.2012 - C-71/11 und C-99/11 juris 65 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 Beck Rn. 28 f.).

  • VG Augsburg, 10.05.2019 - Au 2 K 19.30587

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19
    Nach den Informationen über das SOVA Center (Soviet an Post Soviet Politics Society 77) sowie nach HRW (Human Rights Watch) seien diese einem sehr hohen Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt und würden auch Gefängnisstrafen erhalten (vgl. VG Dresden, Urt. v. 26.7.2019 - 1 K 810/19.A -, juris Rn. 25 im Einzelfall gefahrerhöhend herausgehobene oder besonders aktive Stellung in der Gemeinschaft als Ältester; VG Trier, Urt. v. 13.11.2018 - 1 K 318/18.TR -, Informationsver bund Asyl & Migration Ziffer 3.b.cc; im Einzelfall für besonders exponierte Stellung wie den Gemeindeältesten; VG Augsburg, Urt. v. 10.5.2019 - Au 2 K 19.30587 -, juris Rn. 40, 64 für 7.
  • VG Dresden, 26.07.2019 - 1 K 810/19
    Auszug aus VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19
    Nach den Informationen über das SOVA Center (Soviet an Post Soviet Politics Society 77) sowie nach HRW (Human Rights Watch) seien diese einem sehr hohen Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt und würden auch Gefängnisstrafen erhalten (vgl. VG Dresden, Urt. v. 26.7.2019 - 1 K 810/19.A -, juris Rn. 25 im Einzelfall gefahrerhöhend herausgehobene oder besonders aktive Stellung in der Gemeinschaft als Ältester; VG Trier, Urt. v. 13.11.2018 - 1 K 318/18.TR -, Informationsver bund Asyl & Migration Ziffer 3.b.cc; im Einzelfall für besonders exponierte Stellung wie den Gemeindeältesten; VG Augsburg, Urt. v. 10.5.2019 - Au 2 K 19.30587 -, juris Rn. 40, 64 für 7.
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19
    Auch bei der Prüfung der in neren Tatsache, ob der Schutzsuchende die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glau bens für sich selbst als verpflichtend zur Wahrung seiner religiösen Identität empfindet, sind die Gerichte nicht auf eine Plausibilitätsprüfung der hinreichend substantiiert dargelegten Um stände beschränkt, sondern haben das Regelbeweismaß der vollen Überzeugung des Ge richts zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 -, Beck Rn. 13 f.).
  • VG Karlsruhe, 25.02.2021 - A 11 K 3943/17

    Flüchtlingsschutz; Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland

    Auszug aus VG Leipzig, 17.08.2021 - 6 K 778/19
    herausgehobene Stellung in der Gemeinschaft bzw. für eine öffentliche oder gemeinschaftli­ che Ausübung des Glaubens (zw.); VG Karlsruhe, Urt. v. 25.2.2021 - A 11 K 3943/17 - , juris Rn. 40, für eine aktive Tätigkeit in der Gemeinschaft (zw.)).
  • VG Trier, 24.03.2022 - 8 K 3054/21

    Russische Föderation: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft bei Ausschluss aus der

    Angesichts dieser Situation sind weit weniger als 1 % der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation von staatlichen Maßnahmen betroffen, sodass die Verfolgungsprognose für die Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation nicht aufgrund einer vereinfachten Betrachtung, sondern nur anhand einer qualifizierten Betrachtung - also wie ausgeführt auch unter Betrachtung der speziellen Situation des Asylbewerbers - vorgenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - , juris, Rn. 32; VG Leipzig, Urteil vom 17. August 2021 - 6 K 778/19.A - , juris, Rn. 15).
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